Rufnummernmitnahme: So klappt die kostenlose Portierung

Wer seinen Mobilfunkanbieter wechselt, muss nicht auf seine gewohnte Telefonnummer verzichten. Seit einigen Jahren ist die Rufnummernmitnahme gesetzlich verankert – und sie kostet inzwischen nichts mehr. Wir erklären, wie das Verfahren funktioniert und worauf man achten sollte.
Rufnummer behalten – auch vor Vertragsende
Normalerweise vergibt ein Anbieter bei Vertragsabschluss automatisch eine neue Handynummer. Wer aber schon eine Nummer hat und diese weiter nutzen möchte, kann sie problemlos zum neuen Provider mitnehmen. Möglich ist das sogar, wenn der alte Vertrag noch läuft. In diesem Fall spricht man von einer vorzeitigen Portierung: Der bisherige Anbieter stellt eine neue Ersatznummer zur Verfügung, während die alte Nummer bereits auf die SIM-Karte des neuen Vertrags umzieht.
Bei Prepaid-Karten bedeutet ein Portierungswunsch meist, dass der Anbieter die Karte nach Ablauf einer Frist kündigt – da diese Verträge ohnehin keine feste Laufzeit haben.
Ein Recht auf Lebenszeit
Bereits seit dem 1. November 2002 haben Mobilfunkkunden das Recht, ihre Handynummer dauerhaft zu behalten. Die damalige Regulierungsbehörde (heute Bundesnetzagentur) entschied, dass die Nummer nicht dem Anbieter, sondern dem Kunden gehört. Die sogenannte Mobile Number Portability (MNP) ist damit kein freiwilliger Service der Provider, sondern eine Pflicht.
Seit 2021: Portierung ohne Gebühren
Früher verlangten viele Anbieter für die Rufnummernmitnahme happige Gebühren von bis zu 30 Euro. Nach einer Deckelung im Jahr 2020 (maximal 6,82 Euro) ist die Portierung seit Dezember 2021 vollständig kostenlos – sowohl für Festnetz- als auch für Mobilfunknummern.
Interne Markenwechsel
Wichtig: Ein Anbieterwechsel im Sinne des Gesetzes liegt nur dann vor, wenn auch tatsächlich der Vertragspartner wechselt. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Marken derselben Unternehmensgruppe – etwa bei Drillisch, freenet oder den großen Netzbetreibern – fällt nicht automatisch darunter. Viele Anbieter bieten jedoch auch hier freiwillig eine kostenlose interne Portierung an. Achtung: Für den reinen Tarif- oder Markenwechsel können Gebühren erhoben werden.
Nach der Portierung
Die mitgenommene Nummer bleibt komplett gleich – inklusive Vorwahl. Allerdings gehen gespeicherte Mailboxansagen verloren, diese müssen beim neuen Provider neu eingerichtet werden. Auch die Kurzwahl zur Abfrage der Mailbox ändert sich und ist abhängig vom jeweiligen Netz.
Früher klare Netzkennungen, heute nicht mehr
Vor Einführung der Portierung war anhand der Vorwahl sofort erkennbar, in welchem Netz eine Nummer liegt (0171 = Telekom, 0172 = Vodafone, 0179 = o2 usw.). Durch die Portierung ist das nicht mehr eindeutig – eine 0171-Nummer kann heute genauso gut im Vodafone-Netz laufen. Wer es genau wissen will, kann über kostenlose Netzabfragen oder Apps prüfen, welchem Netz eine Rufnummer zugeordnet ist.
Für die meisten Kunden ist das allerdings kein Thema mehr: Mit Allnet-Flatrates oder einheitlichen Minutenpreisen spielt es heutzutage kaum noch eine Rolle.

