Rufnummernportierung bei Prepaid-Karten: Das sollten Sie wissen

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Die Mitnahme einer Handynummer beim Anbieterwechsel ist inzwischen Standard. Doch während es bei Laufzeitverträgen meist reibungslos klappt, gibt es bei Prepaid-Karten einige Besonderheiten, die Nutzer unbedingt beachten sollten.

Prepaid-Nummer übertragen – nicht immer möglich

Grundsätzlich lässt sich eine Prepaid-Nummer genauso wie eine Vertragsnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Auch die Übertragung von Prepaid auf einen Laufzeitvertrag klappt bei fast allen Providern problemlos. Schwieriger wird es allerdings, wenn eine Rufnummer von einem anderen Anbieter in einen Prepaid-Tarif hinein portiert werden soll – hier sperren sich manche Discounter.

Um die Mitnahme der Rufnummer aus einer Prepaid-Karte heraus zu ermöglichen, muss beim bisherigen Anbieter eine Verzichtserklärung abgegeben werden. Dabei ist es entscheidend, dass die Karte korrekt auf den Antragsteller registriert ist. Stimmen Name oder Adresse nicht, sollte dies vorher angepasst werden. Seit Dezember 2021 gilt zudem: Portierungen müssen kostenlos sein – Gebühren dürfen die Provider nicht mehr verlangen.

Bedeutet die Portierung automatisch das Ende der Prepaid-Karte?

In den meisten Fällen ja. Viele Anbieter werten den Antrag auf Rufnummernmitnahme als Signal, dass der Kunde die Prepaid-Karte nicht mehr weiter nutzen möchte. Darum wird diese nach erfolgreicher Portierung abgeschaltet – mit der üblichen vierwöchigen Kündigungsfrist, da Prepaid-Karten keine feste Laufzeit haben.

Ein Unterschied zu klassischen Verträgen: Dort erhält man nach der Portierung in der Regel eine neue Rufnummer für die Restlaufzeit. Bei Prepaid-Angeboten entfällt dieser Schritt meist, die Karte wird einfach stillgelegt.

Allerdings berichten Kunden inzwischen von Ausnahmen: So sollen Telekom und o2 – sowie Prepaid-Marken wie Aldi Talk, Blau, NettoKOM oder Fonic – mittlerweile häufiger eine neue Rufnummer vergeben, anstatt die Karte direkt zu löschen. Voraussetzung ist, dass die Karte bereits auf der aktuellen Prepaid-Plattform des Anbieters läuft.

Wichtig: Guthaben zurückfordern

Ein oft vergessener Punkt ist das Restguthaben. Wer seine Prepaid-Karte portiert, hat Anspruch auf Auszahlung der selbst aufgeladenen Beträge. Start- oder Bonusguthaben sind davon jedoch ausgenommen.

Viele Anbieter stellen dafür spezielle Formulare bereit, die häufig direkt mit der Verzichtserklärung kombiniert werden. Alternativ ist auch ein formloser Antrag möglich. Ein Sonderfall: Wer innerhalb desselben Anbieters von Prepaid zu einem Laufzeitvertrag wechselt, kann sein Guthaben in der Regel auf den neuen Vertrag übertragen lassen.

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