Rufnummernportierung: So behalten Sie Ihre Handynummer beim Anbieterwechsel

Wer den Mobilfunkanbieter wechselt, muss nicht automatisch eine neue Telefonnummer bekommen. Dank gesetzlicher Regelungen ist es seit Jahren möglich, die eigene Rufnummer unkompliziert mitzunehmen – wenn man einige Punkte beachtet.
Rufnummer mitnehmen – auch während des laufenden Vertrags
Seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 haben Kunden das Recht, ihre Handynummer jederzeit zu einem anderen Anbieter zu portieren. Eine Kündigung des alten Vertrags ist dafür nicht zwingend erforderlich. Wer den bisherigen Tarif weiter nutzen möchte, bekommt für diesen vom alten Provider einfach eine neue Ersatznummer.
Anders sieht es aus, wenn der bestehende Vertrag bereits beendet ist: Dann bleibt nur ein Zeitfenster von einem Monat, in dem die Portierung beantragt werden muss. In diese Frist fallen auch die Bearbeitungszeiten – schnelles Handeln ist also entscheidend.
Exakte Daten sind Pflicht
Ein häufiger Stolperstein bei der Portierung: Die Kundendaten müssen bei beiden Anbietern hundertprozentig übereinstimmen. Selbst kleinste Unterschiede in der Schreibweise – zum Beispiel bei der Adresse – können zum automatischen Abbruch führen, da der Datenabgleich maschinell erfolgt.
Besondere Fälle sind zum Beispiel die Übernahme einer Dienstnummer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die Portierung der Nummer eines verstorbenen Angehörigen. Hier kann es notwendig sein, zunächst beim alten Anbieter die Vertragsdaten anzupassen, um die Übertragung möglich zu machen.
So läuft die Portierung technisch ab
Nach erfolgreicher Beantragung informiert der neue Provider den Kunden per SMS über den genauen Termin. Am vereinbarten Tag kommt es meist für wenige Stunden zu kurzen Ausfällen, da die alte Nummer abgeschaltet und beim neuen Netzbetreiber aktiviert wird.
Hintergrund: Alle portierten Mobilfunknummern werden in einer zentralen Datenbank (zMRDB) bei T-Systems verwaltet. Die Netzbetreiber gleichen ihre Systeme täglich in den Nachtstunden ab. Während dieses Übergangs kann es kurzzeitig zu Erreichbarkeitsproblemen kommen.
Auch Festnetznummern können mitgenommen werden
Viele Mobilfunktarife beinhalten heute zusätzlich eine Festnetznummer. Auch diese kann portiert werden – allerdings nur, wenn der ursprüngliche Festnetzanschluss nicht selbst vom Kunden gekündigt wird. Die Rufnummernmitnahme muss direkt über den neuen Anbieter beantragt werden.

